Die WHO hat den weltweiten Pandemie-Fall ausgerufen. Der Grund ist eine international stark ansteigende Zahl von Infizierten mit dem SARS-Cov2 Virus.
Für Sprint-Mitarbeiter gelten unter diesen Bedingungen besondere Verhaltensmaßregeln, die eine Infektionsgefahr vermeiden sollen.
Die Maßnahmen gewährleisten sowohl die Sicherheit unserer Kunden als auch die unserer Mitarbeiter.
Kunden die sich in amtlicher Quarantäne befinden:
Wurden Bewohner unter amtliche Quarantäne gestellt, disponiert Sprint einen Termin für die Sanierung nach Ablauf der Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung gilt nur für den Fall „Gefahr in Verzug“. Damit ist eine akute gesundheitliche Bedrohungslage in Zusammenhang mit dem Schadensfall für die Bewohner gemeint, die ein sofortiges Handeln zwingend erforderlich macht. In diesem Fall stimmen wir uns mit der jeweils zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde ab.
Kunden die sich in selbstgewählter oder durch den Arbeitgeber angewiesenen Quarantäne befinden (z. B. als Vorsichtsmaßnahme nach Rückkehr aus einem Risikogebiet):
Diese Baustellen werden durch Sprint weiter bearbeitet. Hier gelten ebenfalls unsere definierten Hygiene- und Schutzstandards.
Projekte in Risikogebieten werden unter Einsatz einer vollständigen persönlichen Schutzausstattung (PSA) und unter Einhaltung festgelegter Hygienestandards angefahren.