Die Sprint-Akademie hat die Inhalte des Seminars "Behördliche Auflagen/Wiederherstellungsbeschränkungen (Schwerpunkt EnEV)" aktualisiert. Hintergrund ist eine in der Praxis wenig geläufige Regelung der Energieeinsparungsverordnung. Im Gegensatz zur verbreiteten Auffassung ist bei Änderungen an Bauteilen (10%-Regel) keineswegs der komplette Baukörper in die Sanierung mit einzubeziehen. Dieser Sachverhalt ist gerade für Versicherungen von besonderer Bedeutung. In Ergänzung des Seminars von Dipl. Ing. Jens Bartling erläutert Dipl. Ing. Dirk Uphues vom Sachverständigenbüro Brechler-Kiküm-Klein den aktuellen Stand der EnEV und stellt sich den Fragen der Seminarteilnehmer.