Wussten Sie schon, welche Versicherung bei Schäden durch Leitungswasser haftet?
Wenn Ihr Zuhause unter Wasser steht, ist der Schreck groß. Egal, ob der Waschmaschinenanschluss Schuld war, die Badewanne übergelaufen ist oder es einen Rohrbruch gab. Das Wasser steht Ihnen buchstäblich bis zum Hals. Nach der spontanen Frage, wie Sie Ihre Wohnung jetzt schnell wieder trocken bekommen, kommt kurz danach sicher die nächste Frage:
Wer kommt für den Wasserschaden auf und welche Versicherung rufe ich an?
Die Antwort
Die Antwort ist abhängig von der Art des Wasserschadens:
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Wenn Sie eine Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, können die Schäden durch diese Versicherungen gedeckt sein. Sollten Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, können wir Ihnen trotzdem helfen. Rufen Sie uns einfach schnell an.
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Wasserschäden in Ihrer Mietwohnung melden Sie Ihrem Vermieter und Ihrer eigenen Hausratversicherung. Für Schäden am Gebäude kommt eine eventuell bestehende Gebäudeversicherung auf. Bei beschädigtem Hausrat Ihre eigene Hausratversicherung.
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Wasserschäden, die von der Nachbarwohnung ausgehen, melden Sie Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung. In Mietwohnungen Ihrer Hausratversicherung und Ihrem Vermieter. Ihre Versicherung ersetzt Ihnen im Regelfall die Reparaturkosten oder den Neuwert des Hausrats bei Totalschäden. Die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn ersetzt hingegen nur den Zeitwertschaden