So läuft‘s im Schadenfall
In einem Schadenfall ist schnelle Reaktion gefragt. Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, informieren Sie diese daher umgehend. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Schadenbild ab:
Ist lediglich der Hausrat beschädigt – also Möbelstücke, Elektrogeräte oder Ähnliches, ist die Hausratsversicherung gefragt.
Sollten jedoch Gebäudeteile beschädigt sein, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz. Bewohnen Sie eine Mietwohnung informieren Ihren Vermieter.
Sollten Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie für die entstandenen Schäden natürlich selbst aufkommen.
Was können wir für Sie tun?
Sprint macht im Schadenfall seinem Namen alle Ehre. Wir reagieren schnell und zuverlässig. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Hotline 0049 221 9668300.
Sollten Sie von Ihrer Versicherung bei der Schadenmeldung bereits eine Bearbeitungsnummer erhalten haben, können Sie diese unseren Mitarbeitern im Service-Center gerne mitteilen. Das kann die Abläufe beschleunigen.
Wir gehen dann Schritt für Schritt alle wichtigen Informationen mit Ihnen durch und leiten die notwendigen Arbeiten ein.
Was können Sie selbst tun?
Bei einem Wasserschaden müssen Sie nicht einfach tatenlos zusehen. Sie können helfen, den Schaden einzudämmen. Generell sollten Sie bei einem Wasserschaden falls möglich die Hauptsicherung abschalten und – falls es sich um einen Leitungswasserschaden handelt – den Hauptwasserhahn abdrehen.
Was sollten Sie auf keinen Fall tun?
Bei einem Wasserschaden
Berühren Sie keine durchfeuchteten Wände. Sie könnten Strom führen!
Betreiben Sie keine elektrischen Geräte, insbesondere keine Wasserverbraucher wie Wasch- oder Spülmaschine.
Bei einem Brandschaden
Betreten Sie nach einem Brandschaden auf keinen Fall die betroffenen Bereiche! Durch einen Brand entstehen in aller Regel hochgefährliche, toxische Gase. Zudem sind im Ruß und den verkohlten Materialien häufig giftige und reizende Stoffe enthalten.