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10.03.2020 | 2020

Corona-Pandemie – Unsere Maßnahmen zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter

Die WHO hat den weltweiten Pandemie-Fall ausgerufen. Der Grund ist eine international stark ansteigende Zahl von Infizierten mit dem SARS-Cov2 Virus.

Für Sprint-Mitarbeiter gelten unter diesen Bedingungen besondere Verhaltensmaßregeln, die eine Infektionsgefahr vermeiden sollen.

  • Wenn möglich Gewährleistung einer räumlichen Trennung unserer Mitarbeiter vom Kunden – mindestens jedoch Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m.
  • Für den Fall, dass das Tragen von Schutzausstattung notwendig sein sollte, sind unsere Mitarbeiter für jeden Fall ausgerüstet.
  • Das Desinfizieren der Hände vor und nach Betreten der Baustelle ist für Sprint-Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit.
  • Die Maßnahmen gewährleisten sowohl die Sicherheit unserer Kunden als auch die unserer Mitarbeiter.

     

Es gelten besondere Regelungen für:

Kunden die sich in amtlicher Quarantäne befinden:
Wurden Bewohner unter amtliche Quarantäne gestellt, disponiert Sprint einen Termin für die Sanierung nach Ablauf der Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung gilt nur für den Fall „Gefahr in Verzug“. Damit ist eine akute gesundheitliche Bedrohungslage in Zusammenhang mit dem Schadensfall für die Bewohner gemeint, die ein sofortiges Handeln zwingend erforderlich macht. In diesem Fall stimmen wir uns mit der jeweils zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde ab. 

Kunden die sich in selbstgewählter oder durch den Arbeitgeber angewiesenen Quarantäne befinden (z. B. als Vorsichtsmaßnahme nach Rückkehr aus einem Risikogebiet):

Diese Baustellen werden durch Sprint weiter bearbeitet. Hier gelten ebenfalls unsere definierten Hygiene- und Schutzstandards.

 

Einsatz in Risikogebieten

Projekte in Risikogebieten werden unter Einsatz einer vollständigen persönlichen Schutzausstattung (PSA) und unter Einhaltung festgelegter Hygienestandards angefahren.

Auch Sprint-intern unternehmen wir alles, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden:

  • Der Kontakt zwischen den Mitarbeitern, die auf Baustellen fahren und administrativen Fachkräften in den Niederlassungen ist unterbunden.
  • In unseren Niederlassungen wurden Sicherheitszonen eingerichtet. Diese Zone dienen der Kontaktfreien Übergabe von Dokumenten oder Arbeitsmitteln.
  • Der Innendienst wurde in A- und B-Teams eingeteilt, die wochenweise wechselseitig von zu Hause und im Büro arbeiten.
  • Pro Büro darf nur ein Mitarbeiter anwesend sein. Alle weiteren Mitarbeiter befinden sich im mobilen Arbeiten.
  • Die Zahl gewerblicher Mitarbeiter die sich gleichzeitig in den Niederlassungen aufhalten wurde auf ein Minimum begrenzt.
  • Die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter in den Niederlassungen werden so erfasst, dass im Falle einer Infektion eines Mitarbeiters eine Kontaktnachverfolgung durchgeführt werden kann.