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20.10.2020 | 2020

Bauherr wider Willen

 

VdS 2357 nimmt Versicherer in die Pflicht

Es war eine defekte Kaffeemaschine, die den Brand in einem Einfamilienhaus verursacht hatte. Die Dimensionen des Schadens waren beträchtlich. Der Hauseigentümer stand vor den Trümmern seines Lebenstraums, in den er neben seinem Geld viel Zeit, Mühe und Verantwortung als Bauherr investiert hatte. Aber immerhin hatte er auch daran gedacht, sein Eigentum gut zu versichern. Und so kam seine Versicherung jetzt für die Sanierung des Gebäudes auf.


Wir haben dieses kurze Szenario gewählt, um einen sehr wichtigen, aber oft übersehenen Umstand zu verdeutlichen: Nach der VdS 2357 auf Grundlage der DGUV 101-004 (vgl. BGR 128) kann der Regulierungsbeauftragte der zuständigen Versicherung in die Rolle des Verantwortlichen rücken, der für die „sichere und gesundheitsgerechte Durchführung der Sanierungsarbeiten“ zuständig ist.  Dieser Verantwortliche ist aus rechtlicher Sicht eigentlich der Bauherr/Auftraggeber.

Wenn dem aber diese Verantwortlichkeit aus fachlichen Gründen und/oder aus Gründen der momentanen Lebenssituation nicht zuzutrauen ist, kommt dem Versicherer eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber dem Kunden/Geschädigten zu. Dazu können unter anderem die Einstufung in Gefahrenbereiche nach VdS 2357 oder aber die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans (A+S-Plan) gehören. Immerhin: Diese Verantwortung kann der Versicherer auch an einen Dritten übertragen.

Sprint übernimmt auf Wunsch die vollständige Verantwortung für die „sichere Planung“

Die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans erfordert umfassendes Fachwissen. So müssen Informationen zu Gefahrstoffen oder zu Arbeitsbereichen und -verfahren zusammengestellt oder eine Gefährdungsbeurteilung muss geschrieben werden. Toxikologische Bewertungen unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes gehören genauso in den „A+S-Plan“ wie die Führung von Dokumentationen und Nachweisen. Außerdem sind zur Sicherheit der Personen, die sich auf der Baustelle aufhalten, klare Verhaltensregeln zu definieren – um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Kein Wunder also, dass Arbeits- und Sicherheitspläne oft recht umfangreiche und komplizierte Schriftstücke sind. Und kein Wunder, dass ihre Erstellung viel Zeit in Anspruch nimmt. Zeit, die Sprint-Kunden ganz in Ruhe für andere Arbeiten aufwenden können. Denn Sprint übernimmt auf Wunsch die A+S-Planung. Sprechen Sie uns einfach darauf an.